Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stephanie Roller

1 Geltungsbereich 

(1) nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

Stephanie Roller
Pfannenschuppenweg 7b
53604 Bad Honnef

nachstehend Stephanie Roller oder „ich“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per Messenger, oder über die Internetseite zustande kommen.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich deiner Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden von nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.

 

2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn

  1. du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast oder
  2. du als Unternehmer eine Leistung buchst/ ein Produkt kaufst oder
  3. dein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für den Fall, dass du Verbraucher i. S. d. § 13 BGB bist und du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hast, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast unberührt bleiben.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Gegenüber Schweizer Verbrauchern gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht. Für Unternehmerkunden aus der Schweiz wird deutsches Recht vereinbart.

(4) Je nachdem welche Leistung Stephanie Roller erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. eine Lizenzvereinbarung, eine Hochzeitsreportage/Tierreportage ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor. 

(5) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB findest du am Ende des Dokuments.

(6) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

(7) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

3 Vertragsgegenstand und Erstgespräch

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:

  • Erstellung von Bewerbungsbildern
  • Erstellung von Hochzeitsbildern
  • Erstellung von Familienbildern

Im Folgenden als „Lichtbilder“ bezeichnet.  

(2)„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) 

(3) Diese Aufzählung unter (1) ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote findest du unter www.stephanieroller.de

(3) In einem ersten Gespräch klärt Stephanie Roller meist persönlich vor Ort/ telefonisch/ über Zoom/ Skype – vor der Angebotserstellung ab, was du dir bezüglich der Fotos wünschst.  Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.

 

Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 1 Stunde. und ist kostenfrei sowie unverbindlich.

 

4 Zustandekommen des Vertrages

4.1 Buchung von Leistungen

(1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Stephanie Roller vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die du im Erstgespräch/ im Telefonat mit Stephanie Roller gemacht hast.

Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

(2) Mit Annahme des Angebots akzeptierst du die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann per E-Mail/ SMS/ Whats-App, Messenger oder mündlich erfolgen.

 

4.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder einem Messenger-Dienst erfolgen, gilt Folgendes:

(1) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 

(2) Angebot:

Mit der Buchung bietest du mir den Abschluss einer Fotosession verbindlich an

Zudem erklärst du, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB sind auf meiner Webseite einsehbar.

(3) Annahme:

Der Vertrag zwischen uns kommt mit dem Zugang meiner Buchungsbestätigung bei dir zustande, entweder in Textform per E-Mail oder nach Wunsch postalisch.

(4) Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per Überweisung oder PayPal zur Verfügung. Meine Kontodaten für eine Überweisung sende ich dir mit der Bestätigungsmail zu.

  1. PayPal: Durch Auswählen der Zahlungsart „PayPal“ und der Bestätigung „Jetzt Kaufen“ wirst du auf die Log-In Seite von PayPal weitergeleitet. Nach erfolgreicher Anmeldung werden deine bei PayPal hinterlegten Adress- und Kontodaten angezeigt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über PayPal zu deren Bedingungen. Anbieter des Dienstes ist PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: “PayPal”), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

 

5 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

(1) Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Stephanie Roller zu äußern.

(2) Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

(3) Für den Fall, dass Stephanie Roller einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

(4) Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Stephanie Roller berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Stephanie Roller und dem Dritten zustande.

(5) Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Stephanie Roller ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

6 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

(1) Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

(2) Das Bildmaterial steht im Eigentum von Stephanie Roller. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

(3) Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen.

Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation.

Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

(4) Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

(5) Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Stephanie Roller erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Stephanie Roller.

(6) Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Stephanie Roller zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (6.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

7 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt Stephanie Roller von dir die folgenden Daten:

  • E-Mail-Adresse
  • Vor- und Nachname
  • Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)

(2) Die von dir mitgeteilten Daten verwendet Stephanie Roller ohne deine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung deiner Bestellung(en), etwa zur Zustellung des digitalen Produktes.

(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert Stephanie Roller deine Daten nur im Rahmen unserer steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

(4) Bei einer Änderung deiner persönlichen Angaben, bist du selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Schicke uns dazu bitte eine E-Mail an Einfo@stephanieroller.de mit deinen geänderten Kontaktdaten.

(5) Die von dir mitgeteilten Daten bleiben so lange in deinem Kundenkonto gespeichert, bis du diese selbst löschst.

(6) Ohne das Einrichten eines Kundenkontos speichern wir die Daten nur im Rahmen unserer steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

(7) Bei einer Änderung deiner persönlichen Angaben, bist du selbst für die Aktualisierung verantwortlich.

8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Als Verbraucher steht dir nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem du das Angebot von Stephanie Roller angenommen hast.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen deine Beauftragung kostenfrei widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars genügt. 

(3) Bei digitalen Produkten gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:

  1. Wenn ein digitales Produkt (z.B. ein Online-Kurs, ein E-Book, eine Audiodatei etc.) gekauft wird und du direkt den gesamten Inhalt zur Verfügung gestellt bekommst, verzichtest du auf dein dir zustehendes Widerspruchsrecht.
  2. Darauf verweisen wir direkt VOR Abschluss der Bestellung.

Das kann in der Angebots-E-Mail oder direkt bei deinem Produkt erfolgen.

Ich weise dich darauf hin, dass du auf dein dir zustehendes 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtest – da ich direkt mit der Leistungserbringung (Fototermin etc.) beginnen soll.

(4) Zum gesonderten Widerrufsformular und der Belehrung geht es hier lang

 

9 Stornierungsregelungen für Fotosessions

(1) Sobald du eine Bestätigungs-E-Mail von Stephanie Roller erhalten hast, hält sich Stephanie Roller diesen Termin für dich frei. Stephanie Roller kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

(2) Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig.

Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Stephanie Roller.

Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Stephanie Roller einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

(3) Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

(4) Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

(5) Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

(6) Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

(7) Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

 

10 Absage durch Stephanie Roller – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

(1) Kann Stephanie Roller aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtest du auf Schadensersatzforderungen.

(2) Stephanie Roller wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dir zu tragen.  Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Stephanie Roller nicht.

(3) Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Stephanie Roller zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Stephanie Roller.

 

11 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

(1) Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Stephanie Roller darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

(2) Der Kunde (Veranstalter) hat Stephanie Roller darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

(3) Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO bzw. 22 KUG seiner Gäste und/ oder dem Stephanie Roller gegenüber, stellt der Kunde damit Stephanie Roller von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

(4) Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Stephanie Roller zur Verfügung gestellt werden.

(5) Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Stephanie Roller, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

(6) Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

 

12 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Stephanie Roller

Als Kunde von Stephanie Roller bitten wir dich, dir die folgenden Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

(1) Du solltest spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Treffpunkt erscheinen. Verspätest du dich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Stephanie Roller davon im Einzelfall abzuweichen.

(2) Stephanie Roller übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

(3) Bitte denke daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

(4) Du bist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

(5) Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung bist du nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Stephanie Roller übernimmt hierfür keine Haftung.

 

13 Bearbeitung der angefertigten Bilder

(1) Die Bilder werden grds. durch Stephanie Roller grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen du gesondert beauftragen und auch vergüten musst.

(2) Du hast nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Stephanie Roller entspricht.

Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite einen entsprechenden Eindruck verschaffen.

(3) Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien musst du innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) dem Stephanie Roller etwaige Reklamationen mitteilen.  Nach Ablauf dieser Frist hast du die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

14 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Stephanie Roller steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

(2) Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

(3) Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

(4) Die Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen sind nicht gestattet.

(5) Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

(6) Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

(7)  Stephanie Roller räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Stephanie Roller erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

(8) Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Stephanie Roller zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. 

(9) Bei Stephanie Roller verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

(10) Auf Anfrage durch Stephanie Roller ist der Kunde verpflichtet, Stephanie Roller Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

(11) Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Stephanie Roller in branchenüblicher Form als Urheber benennen.

Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Stephanie Roller wie folgt als Urheber benennen: Stephanie Roller – www.stephanieroller.de

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen.

Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

(12) Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Stephanie Roller.

 

15 Kundenbilder, die nicht von Stephanie Roller erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

(1) Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Stephanie Roller ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

(2) Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Stephanie Roller von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

(3) Stephanie Roller ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Stephanie Roller verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Stephanie Roller berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen.

Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Stephanie Roller besteht nicht.

(4) Eine Haftung von Stephanie Roller für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

(5) Sind Leistungen von Stephanie Roller teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Stephanie Roller auf Vergütung unberührt.

(6) Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Stephanie Roller überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Stephanie Roller diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

16 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

(1) Für Stephanie Roller vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Stephanie Roller bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.  

(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Stephanie Roller setzt voraus, dass Stephanie Roller sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Stephanie Roller nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

17 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Stephanie Roller genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden getragen werden.   

Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

  • Anreisekosten i.H.v. 0,90 € / pro angefangenen Kilometer ab einer Entfernung von 30 km
  • Overtime i.H.v. 250,- € für jede angefangene halbe Stunde
  • Übernachtungskosten

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Stephanie Roller ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

(5) Soweit der Kunde Leistungen von Stephanie Roller in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Stephanie Roller gewährt.

 

 18 Fristen von Stephanie Roller und höhere Gewalt

(1) Für Stephanie Roller vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.

(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Stephanie Roller setzt voraus, dass Stephanie Roller sämtliche, von dir zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Stephanie Roller nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

19 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

(1) Stephanie Roller ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 25% / 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Stephanie Roller berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

(2) Die Rechnungsstellung durch Stephanie Roller erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an dich versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 10 Tagen an Stephanie Roller zu zahlen.

(4) Gerätst du in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist Stephanie Roller berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe hast du je Mahnung durch Stephanie Roller 5,00 EUR zu zahlen. Stephanie Roller ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Stephanie Roller.

(5) In einigen Fällen bietet Stephanie Roller auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich- Du hast das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zuzahlen.

(6) Es fallen für verspätete Zahlungen sowohl bei Rechnungskauf als auch bei Ratenkauf als auch bei der Bezahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann ich die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können dir Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.

(7) Haben wir eine Ratenzahlung vereinbart und du zahlst nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, bin ich berechtigt die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

(8) Hast du Stephanie Roller eine Lastschrift erteilt und kann ein Betrag nicht wie vereinbart von deinem Konto eingezogen werden, hast du uns die daraus entstehenden Kosten zu erstatten.

(9) Du bist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von mir ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

 

20 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei Nichtzahlung der Anzahlung
  • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
  • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
  • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.

(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Stephanie Roller sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

 

21 Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis

(1) Du bist dir der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die du während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung erhältst (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtest du dich das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem bist du nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis meinerseits.

Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials bist du berechtigt über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit mir zu sprechen/ zu schreiben.

Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.

(2) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen,

die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,

die unabhängig von Stephanie Roller entwickelt wurden,

bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden.

(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

 

22 Haftung von UNTERNEHMENSNAME und Verjährung

(1) Stephanie Roller haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung von Stephanie Roller auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

(3) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc.  von Stephanie Roller und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Stephanie Roller. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

(4) Stephanie Roller haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. 

(5) Stephanie Roller haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Stephanie Roller erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

(6) Wird Stephanie Roller von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Stephanie Roller von der Haftung frei und erstattet Stephanie Roller sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Stephanie Roller bleibt hiervon unberührt.

(7) Für Schäden an Stephanie Roller durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von auf Stephanie Roller den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Stephanie Roller nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(8) Stephanie Roller haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Stephanie Roller liegen. 

(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Stephanie Roller verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(10) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Stephanie Roller verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(11) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Stephanie Roller sowie Dritten, die durch Stephanie Roller eingeschaltet wurden.

 

23 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

(1) Der Fotograf ist berechtigt, die RAW Dateien so lange aufzubewahren wie es erforderlich ist, um seine Urhebereigenschaft nachweisen zu können.

Stephanie Roller darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, ist aber nicht verpflichtet, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

(2) Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Stephanie Roller nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.

 

24 Schadensersatz und Vertragsstrafe

(1) Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Stephanie Roller zu zahlen.

(2) Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Stephanie Roller) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

25 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere dich rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Du hast nach der Information ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

 

26 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.

(2) Soweit du bei Abschluss des Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattest und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in ORT.

(3) Wir weisen dich darauf hin, dass dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest du in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

 

Version der AGB: 2.2

Stand der AGB: 06.10.2022

 

WIDERRUFSRECHT für Verbraucher

Als Verbraucher hast du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Dir steht kein Widerrufsrecht zu, wenn du ausdrücklich bei deiner Buchung zugestimmt hast, dass bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll.

Gleiches gilt, wenn du Zugang zu einem digitalen Produkt erhalten hast, dessen Inhalte du direkt nutzen kannst.

Damit hast du auf dein Widerrufsrecht wirksam verzichtet. Wir haben dich darauf vor Kaufabschluss hingewiesen.

 

Fristbeginn bei Online-Produkten/ Buchungen von Kursen/ Buchung von Beratungen/ Coaching

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem du von uns nach erfolgreicher Buchung einer Beratung/ des Kurses eine Bestätigungsmail bekommst.

Für jede Buchung steht dir ein eigenes 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns 

Stephanie Roller
Pfannenschuppenweg 7b
53604 Bad Honnef
info@stephanieroller.de

in einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hast du die Zahlung als Banküberweisung getätigt, schicke bitte noch einmal deine Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil deiner Kontodaten sehen.